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Europäische Kommission wirft Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche und Volkswagen Kartell zu Emissionstechnologien 2006–2014 vor

Silberner Elektro-Sportwagen in moderner Ausstellung mit reflektierendem Boden und Stadtbild im Hintergrund.

Im Juli 2017 berichteten wir, dass die Europäische Kommission (CE) wegen des Verdachts auf Kartellabsprachen gegen fünf führende deutsche Automobilhersteller – Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche und Volkswagen – im Zusammenhang mit Technologien zur Emissionsminderung ermittelt.

Hintergrund der Ermittlungen

Inzwischen hat die CE die fünf Hersteller für den Zeitraum 2006 bis 2014 formell beschuldigt und hierzu eine „Mitteilung der Beschwerdepunkte“ übermittelt. Nach Darstellung der CE führten technische Treffen zwischen den Unternehmen zu mutmaßlich wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, indem sie den „Wettbewerb bei der Entwicklung von Technologie zur Reinigung der Emissionen von Benzin- und Diesel-Pkw“ eingeschränkt hätten.

Welche Emissionsminderungstechnologien im Fokus stehen

Nach Angaben der CE betreffen die Vorwürfe insbesondere Systeme der selektiven katalytischen Reduktion (SCR) sowie Partikelfilter für Benzinmotoren.

SCR-Systeme (AdBlue) bei Dieselmotoren

Bei SCR-Systemen, deren Zweck die Senkung der von Dieselmotoren ausgestoßenen NOx-Emissionen ist, verweist die CE in ihrer vorläufigen Einschätzung auf abgestimmte Strategien zur Dosierung von AdBlue, die mit einer Begrenzung der Tankgröße einhergegangen seien. Eine kleinere Auslegung des Tanks werde durch niedrigere Kosten und eine leichtere Integration in das Fahrzeug begünstigt. Gleichzeitig könne eine Begrenzung des AdBlue-Verbrauchs jedoch auch die Wirksamkeit des gesamten Systems reduzieren.

Partikelfilter bei Benzin-Direkteinspritzern

Bei Partikelfiltern für Benzinmotoren mit Direkteinspritzung nennt die CE in ihrer vorläufigen Sicht ebenfalls koordinierte Vorgehensweisen, die darauf abgezielt hätten, die Einführung dieses Systems in Pkw mit Direkteinspritzmotoren zwischen 2009 und 2014 zu vermeiden oder zumindest möglichst weit hinauszuschieben.

Rechtlicher Rahmen und mögliche Sanktionen

Laut Mitteilung der CE gehe es bei dem beanstandeten Verhalten zwar nicht um Preisabsprachen, dennoch könne es gegen europäische Wettbewerbsregeln verstoßen, die Vereinbarungen untersagen, Produktion, Märkte oder technologische Entwicklung zu begrenzen oder zu kontrollieren. Die CE verweist dabei auf Artikel 101 (1.b.) sowie auf Artikel 53 (1.b.) des EWR-Abkommens (Europäischer Wirtschaftsraum).

Zugleich stellt die CE klar, dass dieses Verhalten von Kooperationen zwischen Unternehmen zu unterscheiden sei, die darauf abzielen, „die Produktqualität oder Innovation“ zu verbessern. Außerdem betont die CE, dass sich die Untersuchung ausschließlich auf den mutmaßlichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht beschränke und nichts mit möglichen Verstößen gegen Umweltrecht oder mit den weiterhin laufenden Ermittlungen zu „defeat devices“ (Manipulationseinrichtungen) zur Beeinflussung von Emissionswerten (Dieselgate) zu tun habe.

Sollte die CE – auch nachdem alle Hersteller ihr Recht auf Verteidigung wahrgenommen haben – zu dem Ergebnis kommen, dass ausreichend Beweise für einen Verstoß vorliegen, kann sie eine Geldbuße von bis zu 10 % des weltweiten Umsatzes jedes Herstellers verhängen.

Was sagen die Hersteller?

Bislang hat lediglich BMW eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht und erklärt, man werde „die Vorwürfe der Europäischen Kommission erforderlichenfalls mit allen rechtlichen Mitteln anfechten“. Weiter heißt es, der deutsche Konzern werde eine Rückstellung bilden, die über eine Milliarde Euro hinausgehen könne, da man mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer „erheblichen Geldbuße“ rechne; dies werde sich negativ auf die Finanzergebnisse des ersten Quartals 2019 auswirken.

Wie Automotive News berichtet, habe Daimler – ausgerechnet das Unternehmen, das auf die Absprachen hingewiesen hatte – bekräftigt, nicht mit einer Geldbuße infolge der eigenen Information zu rechnen. Der Volkswagen-Konzern teilte lediglich mit, man werde die Vorwürfe der CE prüfen, bevor man sich weiter äußere.

Quelle: Automotive News, Europäische Kommission.

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